Als mittelständisches Logistik- und KEP Unternehmen bieten wir Dir Lösungen an, die Dein Business weiterbringen. Wir sind kein reiner Transportvermittler und keine Plattform, sondern erbringen unsere Leistung auf der ersten und letzten Meile überwiegend mit eigenen Mitarbeitern und Fahrzeugen. In unserer Gruppe sorgen rund um die Uhr mehr als 450 Beschäftigte und beste Partner- und Netzwerkverbindungen dafür, dass Deine Logistik zu fairen Konditionen funktioniert. Und das an 365 Tagen im Jahr.
Overnight by INTERKEP: Dein zuverlässiger Expressversand innerhalb Deutschlands und den Anrainerstaaten.
Die letzte Meile ist unser Spezialgebiet. Wir beherrschen den schnellen und umweltbewussten Versand.
Wir halten Deine Serviceversprechen gegenüber dem Endverbraucher ein.
Wir bieten anspruchsvolle Fulfillment und eCommerce Services für Unternehmen
In den EU-Mitgliedstaaten wird im Rahmen einer Zollreform zum 1.7.2026 die Zollfreigrenze auch für sog. Kleinsendungen bei einem Warenwert bis zu 150 € für Sendungen aus Drittländern in die EU abgeschafft. Es wird vorübergehend eine Pauschalabgabe von 3 € je tariflicher Warengruppe pro Sendung eingeführt. Die Übergangsregelung ist zeitlich bis zum 30.6.2028 befristet. Ab 1.7.2028 wird die Nutzung einer EU-Zolldatenplattform eingeführt. Die Pauschale wird dann differenzierter berechnet.
Die EU-Zolldatenplattform soll sämtliche E-Commerce-Zolldaten zentral erfassen und einen vollständigen Überblick über die Warenbewegungen geben, insbesondere, um die künstliche Aufteilung von Bestellungen zum Zwecke der Zollersparnis zu unterbinden. Die Aufhebung der Zollbefreiung soll bestehende Wettbewerbsnachteile für europäische E-Commerce-Händler reduzieren, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Online-Handel und dem stationären Handel schaffen und auch eine Lenkungsfunktion im Hinblick auf den starken Anstieg der Direktimporte aus Drittländern über Online-Plattformen haben, insbesondere aus China.
Für gelegentliche private Geschenksendungen in oder aus dem Drittland von einer Privatperson an einen privaten Empfänger bis zu einem Warenwert von 45 € gilt, dass diese zollfrei sind, wenn die Sendung tatsächlich einen Geschenkinhalt hat und über den Versanddienstleister als zollfreie Geschenksendung angemeldet wird.
Die Regelungen zur Zollfreiheit bei Reisefreimengen aus dem Drittland bis zu 300 € bzw. 430 € bei Flug- und Seereisen werden von der Neuregelung nicht berührt.
Ab 1.11.2026 wird für Warensendungen außerdem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingeführt, deren Höhe die EU noch festlegen wird und sich voraussichtlich ebenfalls in einer Größenordnung von 2 – 3 € bewegen wird.
Liebe Kunden, die neue Preisliste für 2026 ist erschienen und ab 01.02.2026 gültig.
Weitere Infos erhalten Sie über das Serviceteam. 089-309090, oder serviceteam@interkep.de
Lieber Kunde,
um die Luftsicherheit zu erhöhen, hat die Europäische Kommission neue Verordnungen erlassen.
Mit Wirkung zum 1. September 2025 müssen für alle Luftsendungen, welche die Europäische Union verlassen, verifizierte Informationen zur Identifizierung des ursprünglichen Versenders enthalten und für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen gespeichert werden.
Als registrierter reglementierter Beauftragter der Dienstleister, wie zb UPS, sind zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet, um die Sicherheit aller Sendungen zu gewährleisten.
Folgenden Details über den ursprünglichen Versender müssen wir erfassen und aufbewahren:
Vielen Dank, dass Sie uns helfen, Sendungen sicher und konform zu halten.
Diese Mitteilung dient zu Ihrer Information!