Die INTERKEP Gruppe.

Von Machern, für Macher. Wir sind Dein umsetzungsstarker Logistikpartner.

Der Last Mile Spezialist in München.

Als mittelständisches Logistik- und KEP Unternehmen bieten wir Dir Lösungen an, die Dein Business weiterbringen. Wir sind kein reiner Transportvermittler und keine Plattform, sondern erbringen unsere Leistung auf der ersten und letzten Meile überwiegend mit eigenen Mitarbeitern und Fahrzeugen. In unserer Gruppe sorgen rund um die Uhr mehr als 450 Beschäftigte und beste Partner- und Netzwerkverbindungen dafür, dass Deine Logistik zu fairen Konditionen funktioniert. Und das an 365 Tagen im Jahr.


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Services

Overnight Express

Overnight by INTERKEP: Dein zuverlässiger Expressversand innerhalb Deutschlands und den Anrainerstaaten.

Last Mile Delivery

Die letzte Meile ist unser Spezialgebiet. Wir beherrschen den schnellen und umweltbewussten Versand.

Multi Channel Logistics

Wir halten Deine Serviceversprechen gegenüber dem Endverbraucher ein.

Fulfillment & Warehousing

Wir bieten anspruchsvolle Fulfillment und eCommerce Services für Unternehmen

INTERKEP Group

Facts & Figures

450

Eigene Mitarbeiter

300

Eigene Fahrzeuge

5

Standorte

20000

Zustellungen je Tag

36000

Kilometer je Tag

125

Netzwerkpartner

Service Infos

Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze

In den EU-Mitgliedstaaten wird im Rahmen einer Zollreform zum 1.7.2026 die Zollfreigrenze auch für sog. Kleinsendungen bei einem Warenwert bis zu 150 € für Sendungen aus Drittländern in die EU abgeschafft. Es wird vorübergehend eine Pauschalabgabe von 3 € je tariflicher Warengruppe pro Sendung eingeführt. Die Übergangsregelung ist zeitlich bis zum 30.6.2028 befristet. Ab 1.7.2028 wird die Nutzung einer EU-Zolldatenplattform eingeführt. Die Pauschale wird dann differenzierter berechnet.Die EU-Zolldatenplattform soll sämtliche E-Commerce-Zolldaten zentral erfassen und einen vollständigen Überblick über die Warenbewegungen geben, insbesondere, um die künstliche Aufteilung von Bestellungen zum Zwecke der Zollersparnis zu unterbinden. Die Aufhebung der Zollbefreiung soll bestehende Wettbewerbsnachteile für europäische E-Commerce-Händler reduzieren, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Online-Handel und dem stationären Handel schaffen und auch eine Lenkungsfunktion im Hinblick auf den starken Anstieg der Direktimporte aus Drittländern über Online-Plattformen haben, insbesondere aus China.Für gelegentliche private Geschenksendungen in oder aus dem Drittland von einer Privatperson an einen privaten Empfänger bis zu einem Warenwert von 45 € gilt, dass diese zollfrei sind, wenn die Sendung tatsächlich einen Geschenkinhalt hat und über den Versanddienstleister als zollfreie Geschenksendung angemeldet wird.Die Regelungen zur Zollfreiheit bei Reisefreimengen aus dem Drittland bis zu 300 € bzw. 430 € bei Flug- und Seereisen werden von der Neuregelung nicht berührt.Ab 1.11.2026 wird für Warensendungen außerdem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingeführt, deren Höhe die EU noch festlegen wird und sich voraussichtlich ebenfalls in einer Größenordnung von 2 – 3 € bewegen wird.

In den EU-Mitgliedstaaten wird im Rahmen einer Zollreform zum 1.7.2026 die Zollfreigrenze auch für sog. Kleinsendungen bei einem Warenwert bis zu 150 € für Sendungen aus Drittländern in die EU abgeschafft. Es wird vorübergehend eine Pauschalabgabe von 3 € je tariflicher Warengruppe pro Sendung eingeführt. Die Übergangsregelung ist zeitlich bis zum 30.6.2028 befristet. Ab 1.7.2028 wird die Nutzung einer EU-Zolldatenplattform eingeführt. Die Pauschale wird dann differenzierter berechnet.

Die EU-Zolldatenplattform soll sämtliche E-Commerce-Zolldaten zentral erfassen und einen vollständigen Überblick über die Warenbewegungen geben, insbesondere, um die künstliche Aufteilung von Bestellungen zum Zwecke der Zollersparnis zu unterbinden. Die Aufhebung der Zollbefreiung soll bestehende Wettbewerbsnachteile für europäische E-Commerce-Händler reduzieren, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Online-Handel und dem stationären Handel schaffen und auch eine Lenkungsfunktion im Hinblick auf den starken Anstieg der Direktimporte aus Drittländern über Online-Plattformen haben, insbesondere aus China.

Für gelegentliche private Geschenksendungen in oder aus dem Drittland von einer Privatperson an einen privaten Empfänger bis zu einem Warenwert von 45 € gilt, dass diese zollfrei sind, wenn die Sendung tatsächlich einen Geschenkinhalt hat und über den Versanddienstleister als zollfreie Geschenksendung angemeldet wird.

Die Regelungen zur Zollfreiheit bei Reisefreimengen aus dem Drittland bis zu 300 € bzw. 430 € bei Flug- und Seereisen werden von der Neuregelung nicht berührt.

Ab 1.11.2026 wird für Warensendungen außerdem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingeführt, deren Höhe die EU noch festlegen wird und sich voraussichtlich ebenfalls in einer Größenordnung von 2 – 3 € bewegen wird.

Neue Preisliste für 2026 ist erschienen

Liebe Kunden, die neue Preisliste für 2026 ist erschienen und ab 01.02.2026 gültig. Weitere Infos erhalten Sie über das Serviceteam. 089-309090, oder serviceteam@interkep.de

Liebe Kunden, die neue Preisliste für 2026 ist erschienen und ab 01.02.2026 gültig.

Weitere Infos erhalten Sie über das Serviceteam. 089-309090, oder serviceteam@interkep.de

Erforderliche Maßnahmen: Neue EU-Vorschriften zur Luftsicherheit

  Lieber Kunde, um die Luftsicherheit zu erhöhen, hat die Europäische Kommission neue Verordnungen erlassen. Mit Wirkung zum 1. September 2025 müssen für alle Luftsendungen, welche die Europäische Union verlassen, verifizierte Informationen zur Identifizierung des ursprünglichen Versenders enthalten und für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen gespeichert werden. Als registrierter reglementierter Beauftragter der Dienstleister, wie zb UPS, sind zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet, um die Sicherheit aller Sendungen zu gewährleisten. Folgenden Details über den ursprünglichen Versender müssen wir erfassen und aufbewahren: Name, Adresse, Telefon, E-Mail Zahlungsinformationen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Eine vertragliche Vereinbarung (gebuchter Auftrag) Vielen Dank, dass Sie uns helfen, Sendungen sicher und konform zu halten.Diese Mitteilung dient zu Ihrer Information!

 

Lieber Kunde,

um die Luftsicherheit zu erhöhen, hat die Europäische Kommission neue Verordnungen erlassen.

Mit Wirkung zum 1. September 2025 müssen für alle Luftsendungen, welche die Europäische Union verlassen, verifizierte Informationen zur Identifizierung des ursprünglichen Versenders enthalten und für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen gespeichert werden.

Als registrierter reglementierter Beauftragter der Dienstleister, wie zb UPS, sind zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet, um die Sicherheit aller Sendungen zu gewährleisten.

Folgenden Details über den ursprünglichen Versender müssen wir erfassen und aufbewahren:

  • Name, Adresse, Telefon, E-Mail
  • Zahlungsinformationen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Eine vertragliche Vereinbarung (gebuchter Auftrag)

Vielen Dank, dass Sie uns helfen, Sendungen sicher und konform zu halten.
Diese Mitteilung dient zu Ihrer Information!

Corporate Blog

Neue Preisliste für 2026 ist erschienen

Liebe Kunden, die neue Preisliste ist fertig und ab 01.02.2026 gültig.
Neue Preisliste für 2026 ist erschienen

Wir helfen wieder mit einer Spende zu Weihnachten

Wir haben uns dieses Jahr entschieden keine Kundengeschenke zu verteilen.
Wir helfen wieder mit einer Spende zu Weihnachten

Effiziente Serviceerfüllung: 3.500 Warnwesten kurzfristig verkaufsfähig gemacht

Wenn Ware aus dem Ausland eintrifft, entspricht sie nicht immer direkt den geltenden gesetzlichen Anforderungen des Zielmarkts.
Effiziente Serviceerfüllung: 3.500 Warnwesten kurzfristig verkaufsfähig gemacht